„Mitglied kann jeder selbständige Gewerbebetrieb werden, der im Bundesgebiet ansässig ist oder hier eine Betriebsstätte unterhält und Musikinstrumente oder Bestandteile bzw. Zubehör hierfür herstellt.“ Satzungsgemäß s. § 3 Erwerb der Mitgliedschaft Abs. 1
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1,1‰ des Jahresumsatzes, liegt dieser unter € 230.000 pauschal € 260.
Weitere Details finden Sie in der Satzung. |