BDMH Mitgliedsantrag

zurück

„Mitglied kann jeder selbständige Gewerbebetrieb werden, der im Bundesgebiet ansässig ist oder hier eine Betriebsstätte unterhält und Musikinstrumente oder Bestandteile bzw. Zubehör hierfür herstellt.“ Satzungsgemäß s. § 3 Erwerb der Mitgliedschaft Abs. 1

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1,1‰ des Jahresumsatzes, liegt dieser unter € 230.000 pauschal € 260.

Weitere Details finden Sie in der Satzung.

Firma:
Ansprechpartner:
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
Fax:
E-mail:
Internet: